Allgemeine Informationen
Der Sportküstenschifferschein ist ein freiwilliger Führerschein. Er wird weder von staatlichen Organen (coastguard, Wasserschutzpolizei ect.) noch von privaten Organisatoren (Charterfirmen, Yachtversicherungen ect.) zum Führen einer Yacht weltweit verlangt.
Der offizielle Führerschein ist ausschließlich der Sportbootführerschein See. Hier wird das Führen einer Yacht unter Motor ausgebildet und auch geprüft.
Somit ist eine solide Segelausbildung mit Ausbildungsnachweis und Seemeilenbstätigung unerlässlich.
Der Sportküstenschifferschein baut auf dem Sportbootführerschein See auf.
Während beim Sportbootführerschein See der Schwerpunkt im Auswendiglernen der Musterantworten liegt, wird in der SKS-Ausbildung das erlernte Wissen angewendet.
In der theoretischen Ausbildung werden die Grundkenntnisse vertieft und insbesondere die Arbeit mit Seekarten und Seebüchern intensiv geübt. Gleiches gilt für die praktische Ausbildung, die auf einer Segelyacht oder Motoryacht im Rahmen einer ein- bis zweiwöchigen Seereise erfolgt. Dabei werden nicht nur die erforderlichen 300 sm zurückgelegt, sondern der Umgang mit dem Schiff auf See wie im Hafen trainiert.
Alle Prüfungsteile (Theorie und Praxis) müssen innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden. Prüfungsteile, die länger als 24 Monate zurückliegen, verfallen. Davon gibt es keine Ausnahme. Jegliche Verlängerung – egal aus welchen Gründen, sei es Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall – ist ausgeschlossen, auch wenn es nur um einen Tag gehen sollte.
Wichtiges Lehrbuch: Verlag Delius Klasing Autor Axel Bark „Sportküstenschifferschein und Sportbootführerschein See“
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