Allgemeine Informationen
Der Sportküstenschifferschein ist ein freiwilliger Führerschein. Er wird weder von staatlichen Organen (coastguard, Wasserschutzpolizei ect.) noch von privaten Organisatoren (Charterfirmen, Yachtversicherungen ect.) zum Führen einer Yacht weltweit verlangt.
Der offizielle Führerschein ist ausschließlich der Sportbootführerschein See. Hier wird das Führen einer Yacht unter Motor ausgebildet und auch geprüft.
Somit ist eine solide Segelausbildung mit Ausbildungsnachweis und Seemeilenbstätigung unerlässlich.
Der Sportküstenschifferschein baut auf dem Sportbootführerschein See auf.
Während beim Sportbootführerschein See der Schwerpunkt im Auswendiglernen der Musterantworten liegt, wird in der SKS-Ausbildung das erlernte Wissen angewendet.
In der theoretischen Ausbildung werden die Grundkenntnisse vertieft und insbesondere die Arbeit mit Seekarten und Seebüchern intensiv geübt. Gleiches gilt für die praktische Ausbildung, die auf einer Segelyacht oder Motoryacht im Rahmen einer ein- bis zweiwöchigen Seereise erfolgt. Dabei werden nicht nur die erforderlichen 300 sm zurückgelegt, sondern der Umgang mit dem Schiff auf See wie im Hafen trainiert.
Alle Prüfungsteile (Theorie und Praxis) müssen innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden. Prüfungsteile, die länger als 24 Monate zurückliegen, verfallen. Davon gibt es keine Ausnahme. Jegliche Verlängerung – egal aus welchen Gründen, sei es Schwangerschaft, Krankheit oder Unfall – ist ausgeschlossen, auch wenn es nur um einen Tag gehen sollte.
Wichtiges Lehrbuch: Verlag Delius Klasing Autor Axel Bark „Sportküstenschifferschein und Sportbootführerschein See“
Voraussetzungen
- Mindestalter: 16 Jahre
- Besitz des Sportbootführerschein See
- Nachweis (Törn) von mindestens 300 sm
Der Seemeilennachweis muss erst zur praktischen Prüfung erbracht werden (nach dem Ausbildungstörn).
Praxis Ausbildungsinhalte
Die Vorbereitung auf die praktische Prüfung zum SKS-Schein geht weit über den Sportbootführerschein hinaus.
Sie umfasst folgende Gebiete:
Seemannschaft/Fertigkeiten
- Prüfung der Seetüchtigkeit der Yacht einschließlich der Sicherheitsausrüstung und deren Handhabung
- Anwendung von Leinen beim An- und Ablegen (Spring, Vor- und Achterleine, Leine auf Slip)
- Sicherer Umgang mit Tauwerk (Knoten, Belegen)
Wetterkunde
Ablesen der Wetterinstrumente: Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage und -entwicklung am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung
Navigation
- Bestimmung von Kursen und des Schiffsortes unter Anwendung der terrestrischen und elektronischen Navigation
- Arbeiten mit Steuerkompass und/oder Peilkompass
(Radar ist in der SKS-Ausbildung nicht enthalten; das wird erst im SSS-Schein verlangt.)
Motor, elektrische Anlage und Gasanlage
- Motor: Kontrolle und Starten (z. B. Ölstand, Kühlwasser)
- Motor: Störungen (z. B. zu niedriger bzw. zu hoher Öldruck, Verhalten bei Ausfall des Kühlwassers, Warnleuchte Ladekontrolle erlischt nicht)
- Elektrische Anlage: Kontrolle, Störungen (z. B. Batteriezustand, Batterieschaltung, Batterieladung/Eigen- und Fremdladung)
- Gasanlage Bedienung, Kontrolle, Störungen (z. B. Zündsicherung, Anschlüsse, Vorrat, Absperrung)
Manöver
- Rettungsmanöver: Durchführung eines “Boje-über-Bord-Manövers” unter Segel und/oder mit Maschinenantrieb
- Manöver mit Antriebsmaschine: An- und/oder Ablegen, Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Steuern nach Kompass und festen Seezeichen/Landmarken, Durchführen eines Ankermanövers
- Manöver unter Segel: Steuern nach Kompass und festen Seezeichen/Landmarken, Segelsetzen/Segelbergen, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Beidrehen und/oder Aufschießer fahren, Wenden und/oder Halsen, Steuern verschiedener Kurse zum Wind
Praxis Prüfungsinhalte
Die praktische Prüfung zum Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) erfolgt am Ende der Ausbildungsreise*. Sie besteht aus einer Pflichtaufgabe, dem Rettungsmanöver, das als Boje-über-Bord-Manöver unter Segeln und unter Maschine (bei der Antriebsart “Maschine” nicht unter Segeln) durchzuführen ist. Ansonsten stellt der Prüfer bis zu 5 Aufgaben aus dem Ausbildungsprogramm, wie z.B. wenden, halsen, beidrehen, anlegen.
*siehe Prüfungstermine
Theorie Ausbildungsinhalte
Navigation
- Gebrauch von Seekarten und weitere nautische Veröffentlichungen
- Kurs- und Peilungsverwandlung (ohne Peilscheibe)
- Terrestrische Schiffsortbestimmung (ohne Vertikal- und Horizontalwinkel)
- Stromnavigation
- Terrestrische Kompasskontrolle
- Gezeitenkunde: Gebrauch der Gezeitentafeln (ohne Berechnung der Höhe der Gezeit, Anwendung der Gezeitenstromtabelle in der Seekarte
- Magnetkompass
- Elektronische Navigation
- AIS, Satelliten-gestütztes Funknavigationsverfahren (z. B. GPS), Wegpunktnavigation
Schifffahrtsrecht
- Allgemeines: Schiffspapiere, Logbuchführung, Ausrüstungspflicht (Seekarten, Seebücher und navigatorische und sonstige Sicherheitsausrüstung), Flaggenrecht, Seeunfalluntersuchung
- Seeverkehrsrecht: Kollisionsverhütungsregeln (KVR) (ohne Radarplotten), Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (§§ 1 - 35, 37, 41 - 53) und nationale Ergänzungsvorschriften, soweit die Sportschifffahrt betroffen ist
- Umweltschutz im 12-sm-Bereich
- Seesicherheits-Untersuchungsgesetz SUG
Wetterkunde
- Allgemeine Begriffe aus der Wetterkunde
- Wolkenformen
- Druckgebilde
- Land- und Seewind
- Wichtige Wetterregeln
- Nebel (Ursachen)
- Seegang
- Meteorologische Messgeräte
Seemannschaft
- Das Segelfahrzeug: Yacht- und Bootsbau; Takelung, stehendes und laufendes Gut, Segel; Ausrüstung (allgemein); Kenntnisse über Segelstellung; Stabilität; Rumpfgeschwindigkeit; Antriebsmaschine (Betrieb und Wartung); Umgang mit Tauwerk, Bootspflege, Instandhaltung
- Führen einer Segelyacht: Vorbereitung, Manöver im Hafen und auf See, bei schwerem Wetter im Küstenbereich, in strömenden Gewässern, Mann-über-Bord
- Sicherheitsausrüstung (einschließlich Funk)
- Seetüchtigkeit
- Maßnahmen bei Notfällen: Kollision, Grundberührung, Feuer, Wassereinbruch usw. Unfälle der Besatzung, Hilfeleistung und Rettung auf See
- Ankern: Ankergeschirr, Auswahl der Ankerplätze, Ankermanöver
- Manövrierverhalten (Kursänderungen, Aufstoppen, Geschwindigkeit, Tiefgang), eingeschränkte Sicht
Theorie Prüfungsinhalte
Die Prüfung zum Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, die binnen 24 Monaten abgelegt sein müssen. Die Reihenfolge ist freigestellt.
In der theoretischen Prüfung zum Sportküstenschifferschein (SKS-Schein) werden zunächst 30 Fragen aus dem Fragenkatalog gestellt, die in 90 Minuten schriftlich zu beantworten sind:
Im zweiten Teil der theoretischen Prüfung zum SKS-Schein ist eine Karten- und Gezeitenaufgabe in ebenfalls 90 Minuten zu bearbeiten. Während die Zeit für den Fragebogen mehr als ausreichend ist, ist die recht umfangreiche Karten- und Gezeitenaufgabe in der gegebenen Zeit nur zu lösen, wenn der Bewerber die Materie sicher beherrscht. Zur Bearbeitung der Karten- und Gezeitenaufgabe müssen vom Bewerber folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- Kursdreieck, Anlegedreieck, Zirkel, Bleistift, Radiergummi, Kuli, Personalausweis
- Übungsseekarte Nr. 30 (Stand: V. 2005) und 1875 (Stand: V.2005)
- Begleitheft für die SKS-Ausbildung und -Prüfung
Die beiden theoretischen Prüfungsteile können zu verschiedenen Zeitpunkten (die zusammen mit der praktischen Prüfung nicht mehr als 24 Monate auseinander liegen dürfen) erfolgen.
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